Partner für Ihr Unternehmen
Persönliche und langjährige Betriebsärzte als Ansprechpartner für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter in allen medizinischen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich Hilfe bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitsmedizin in ihrer gesamten Bandbreite
Arbeitsmedizinische Regeln, Vorsorgen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze – wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen und betreuen Ihre Mitarbeiter umfassend.
Gemeinsam Gesundheit gestalten
Ob betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM), Gesundheitstage oder Impfaktionen – wir gestalten mit Ihnen das beste Konzept für Ihren Betrieb
Unsere Leistungen
Arbeitsmedizinische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Gesundheitsmanagement (BGM), Rehabilitation und Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)
Betreuung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG und MuSchArbV)
Vorsorge und Beratung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Untersuchungen und Beratung nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen
Reisemedizinische Beratung, Impfungen und Reiseapotheke
Privatärztliche Leistungen
Impfungen
Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin / Betriebsarzt
Ihre Ansprechpartner
Dr. med. Ziegler
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Anästhesiologie
Notfallmedizin
Betriebsärztin
„Gemeinsam Gesundheit gestalten“
Das Wichtigste im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit aller Akteure. Ob Geschäftsführung, Betriebsrat, Beschäftigte oder Ärztin- alle sind gefordert die Arbeits- und Lebensbedingungen so zu gestalten, dass keine gesundheitlichen Gefährdungen oder Schäden für Mensch und Umwelt entstehen.
„Gemeinsam Gesundheit gestalten“
heißt für Ihr Unternehmen geeignete Präventionskonzepte zu finden, so dass die Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer langfristig erhalten bleibt.
„Gemeinsam Gesundheit gestalten“
ist ein Hauptanliegen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge für jeden Beschäftigten an seinem individuellen Arbeitsplatz